Die Kalibrierung des Meßgerätes sollte vom Hersteller vorgenommen werden. Die wesentlichen Sensorparameter werden laufend im Meßsystem überwacht und Abweichungen werden angezeigt. Die Kalibrierung sollte jährlich vorgenommen werden bzw. dann wenn die Kontrolle des Nullpunktes erhebliche Abweichungen aufweist.

 

Justierung des Nullpunktes und der Messempfindlichkeit


Mit der Justierung des Nullpunktes kann vom Anwender jederzeit das Meßsystem überprüft werden. Dabei wird je nach Anwendung ein entprechendes Nullpunktgas durch den Analysatior geleitet. Wenn die Anzeigeewerte sich konstant eingestellt haben kann die Justierung über das Display ausgelöst werden. Diese Justierung ist nur in bestimmten Grenzen sinnvoll, da Fehler im Meßsystem grosse Abweichungen verursachen können. Deshalb wird ein interner Plausibilitätstest durchgeführt.


Im zweiten Schritt erfolgt die Aufforderung ein entsprechendes Prüfgas mit der Messbereichsendwert- Konzentration einzuleiten. Diese kann direkt an die Prüfgasflasche abgelesen und am Gerät eingestellt werden. Die Konzentration des Gases sollte der Endkonzentration des Messbereiches entsprechen. Andernfalls kann die Justage grössere Fehrler verursachen.