Gewährleistung
Garantie- und Gewährleistungsansprüche werden nur nach den Bestimmungen der “Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen” des Herstellers übernommen.
Zusätzlich erweitert der Hersteller den Garantie- und Gewährleistungszeitraum für die
- Messzelle auf 12 Monate nach Lieferung und für die
 - Elektronik (ausgenommen Verschleißteile wie die Pumpe) auf 24 Monate nach Lieferung.
 
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und/ oder Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- natürliche Abnutzung
 - keine bestimmungsgemäße Verwendung des MGA
 - Missachtung der Bestimmungen dieses Gerätehandbuchs
 - unsachgemäße Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung des MGA
 - Betrieb des MGA bei wirkungslosen Schutzmaßnahmen
 - eigenmächtige funktionelle und gerätetechnische Veränderungen am MGA
 - Ausbau von Teilen bzw. der Einbau von Ersatzteilen oder Zusatzgeräten, die nicht vom Hersteller geliefert oder durch ihn genehmigt wurden
 - unsachgemäß durchgeführte Reparaturen oder Fehlbedienung
 - Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt