Gewährleistung
Garantie- und Gewährleistungsansprüche werden nur nach den Bestimmungen der “Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen” des Herstellers übernommen.
Zusätzlich erweitert der Hersteller den Garantie- und Gewährleistungszeitraum für die
- Messzelle auf 12 Monate nach Lieferung und für die
- Elektronik (ausgenommen Verschleißteile wie die Pumpe) auf 24 Monate nach Lieferung.
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und/ oder Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
- natürliche Abnutzung
- keine bestimmungsgemäße Verwendung des MGA
- Missachtung der Bestimmungen dieses Gerätehandbuchs
- unsachgemäße Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung des MGA
- Betrieb des MGA bei wirkungslosen Schutzmaßnahmen
- eigenmächtige funktionelle und gerätetechnische Veränderungen am MGA
- Ausbau von Teilen bzw. der Einbau von Ersatzteilen oder Zusatzgeräten, die nicht vom Hersteller geliefert oder durch ihn genehmigt wurden
- unsachgemäß durchgeführte Reparaturen oder Fehlbedienung
- Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt