Garantie- und Gewährleistungsansprüche werden nur nach den Bestimmungen der “Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen” des Herstellers übernommen.


Zusätzlich erweitert der Hersteller den Garantie- und Gewährleistungszeitraum für die

  • Messzelle auf 12 Monate nach Lieferung und für die
  • Elektronik (ausgenommen Verschleißteile wie die Pumpe) auf 24 Monate nach Lieferung.


Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und/ oder Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • natürliche Abnutzung
  • keine bestimmungsgemäße Verwendung des MGA
  • Missachtung der Bestimmungen dieses Gerätehandbuchs
  • unsachgemäße Aufstellung, Inbetriebnahme, Bedienung und Instandhaltung des MGA
  • Betrieb des MGA bei wirkungslosen Schutzmaßnahmen
  • eigenmächtige funktionelle und gerätetechnische Veränderungen am MGA
  • Ausbau von Teilen bzw. der Einbau von Ersatzteilen oder Zusatzgeräten, die nicht vom Hersteller geliefert oder durch ihn genehmigt wurden
  • unsachgemäß durchgeführte Reparaturen oder Fehlbedienung
  • Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt